29.07.2010, 17:05 Uhr » Versicherungsschutz
Soziale Wiedereingliederung
Soziale Wiedereingliederung

Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Zur vollständigen Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit tragen auch soziale Hilfen bei. Sie unterstützen die
  • Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
  • Teilnahme am Rehabilitationssport und bieten
  • Hilfen zur Ermöglichung und Erleichterung bei der Besorgung des Haushalts
  • Hilfsmittel zur Information und Kommunikation.
Außerdem werden Kinderbetreuungskosten übernommen - wenn diese durch die Ausführung einer Leistung zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation unvermeidbar entstehen.

Die Haushalts-, Wohnungs- und Kraftfahrzeughilfen fördern die berufliche und soziale Wiedereingliederung. So erhalten Betroffene zum Beispiel Unterstützung beim
  • Umbau der Wohnung (Umbau der sanitären Einrichtungen; Einbau von breiten Türen, Fahrstühlen, Rampen)
  • Umbau oder Kauf von speziell ausgerüsteten Pkws
Durch die soziale Rehabilitation soll dem Betroffenen geholfen werden, wieder ein aktives und gleichberechtigtes Leben in der Gemeinschaft zu führen. Ein Schwerverletzter, der nicht mehr beruflich tätig sein kann, wird durch die soziale Rehabilitation so lange betreut wie er wegen der Unfallfolgen noch Hilfe bedarf.

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