08.09.2010, 11:17 Uhr » Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bei Blut-und Organspende
Versicherungsschutz bei Blut-und Organspende

Apropos

Blut- und Organspender

Wer Blut spendet, tut Gutes für die Allgemeinheit. Gleiches gilt für die Spender körpereigener Organe und Gewebe wie z. B. Knochenmark, Niere, Haut. Auch diese Personen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt unabhängig davon, ob der Spender für seine Spende Geld bekommt oder nicht. Eine Ausnahme gibt es aber: Nicht gesetzlich unfallversichert sind Eigenblutspenden, weil sie nicht der Allgemeinheit dienen, sondern dem eigenen Bedarf.


Der Versicherungsschutz bei Blut- und Organspenden umfasst: die Wege zum und vom Ort der Spende, das Spenden selbst inklusive Schäden infolge von Komplikationen bei der Spende (Infektionen), vorbereitende Untersuchungen und Maßnahmen für die spätere Blut- oder Organspende.

Kommt es im Zusammenhang mit einer Blut- und Organspende zum Unfall oder treten Komplikationen auf, dann ist der Unfallversicherungsträger des Unternehmens, bei dem die Spende durchgeführt wurde, zuständig. Unbedingt informiert werden muss auch die Einrichtung/Organisation, bei der gespendet wurde. Sie nämlich muss dem zuständigen Unfallversicherungsträger eine Unfallanzeige schicken. Und auch der behandelnde Arzt muss wissen, dass die Verletzung im Zusammenhang mit einer Blut- oder Organspende steht. In solchen Fällen entfällt die Praxisgebühr. Der Arzt rechnet direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab.

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