08.09.2010, 10:56 Uhr
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Versicherungsschutz
Verletztenrente: keine Altersbeschränkung
Keine Altersbeschränkung
Verletztenrente
Verletztenrente der BGN erhalten Versicherte, bei denen infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nach Abschluss der Heilbehandlung eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % besteht.
Die BGN zahlt die Verletztenrente solange eine Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht, d. h., unabhängig von jeder Berufstätigkeit und vom Alter des Versicherten - unter Umständen also lebenslang. Die Verletztenrente der BGN endet nicht mit dem Eintritt in das Rentenalter.
Die Höhe der Verletztenrenten bemisst sich nach dem Grad der Erwerbsminderung. Eine weitere Berechnungsgrundlage für die Verletztenrente ist der Verdienst im Jahr vor dem Unfall bzw. dem Eintritt einer Berufskrankheit. Bei freiwillig versicherten Unternehmern gilt die abgeschlossene Versicherungssumme als Berechnungsgrundlage.
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